Möglichkeit eines zinsvergünstigten öffentlichen Darlehens für vom Erdbeben betroffene Handwerker
KMU und Kleinstunternehmen im Erdbebengebiet können von zinsvergünstigten KOSGEB-Darlehen profitieren, auch wenn sie in den letzten fünf Jahren Zins- oder Zuschussunterstützung von anderen öffentlichen Institutionen und Organisationen erhalten haben.
Der Präsidialerlass „Zur Änderung des Beschlusses über die Gewährung von Krediten an Gewerbetreibende und Handwerker durch die türkische Aktiengesellschaft Halk Bank“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und trat in Kraft.
Nach der geltenden Regelung erhalten Gewerbetreibende und Handwerker, die in den letzten 5 Jahren ab Antragstellung Zins- und/oder Zuschussförderungen anderer öffentlicher Institutionen und Organisationen erhalten haben, für denselben Betrieb keine zinsvergünstigten Darlehen mehr Gegenstand innerhalb des Anwendungsbereichs der Entscheidung.
Mit der Entscheidungsänderung wurden Gewerbetreibende und Handwerker ausgeschlossen, die im Rahmen des am 1. August 2023 zwischen KOSGEB und der Weltbank unterzeichneten Darlehensvertrags vom „Post-Earthquake Micro, Small and Medium Enterprises Revitalization Program“ profitierten aus der genannten Verordnung.