Das Verfassungsgericht in Deutschland hat beschlossen, die Staatshilfe für diese Partei zu kürzen.

Das Verfassungsgericht in Deutschland hat beschlossen, der rechtsextremen Partei „Die Heimat“ die Staatshilfe für sechs Jahre mit der Begründung zu streichen, dass sie die demokratische Grundordnung missachtet.

Das Verfassungsgericht in Deutschland hat beschlossen, die Staatshilfe für diese Partei zu kürzen.
REKLAM ALANI
2 Mart 2024 00:16
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Das Verfassungsgericht der Stadt Karlsruhe hat über den Antrag des Bundestags, des Bundesrates und der Bundesregierung entschieden und beantragt, die Partei, die früher unter dem Namen Nationaldemokratische Partei (NPD) bekannt war und jetzt unter dem Namen NPD bekannt ist „Die Heimat“ wird von der Staatshilfe ausgeschlossen.

Die Präsidentin des Schiedsgerichts, Doris König, stellte fest, dass die Partei „Die Heimat“ die libertär-demokratische Grundordnung missachtet und erklärte, dass die Ziele dieser Partei und das Verhalten ihrer Anhänger auf die Beseitigung der libertär-demokratischen Grundordnung gerichtet seien.

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König wies darauf hin, dass das Gericht beschlossen habe, gemäß Artikel 18 des Parteiengesetzes die finanzielle Unterstützung der ehemaligen NPD, heute Die Heimat, für einen Zeitraum von sechs Jahren einzustellen.

Die deutsche Innenministerin Nancy Faeser zeigte sich erfreut über die Entscheidung des Verfassungsgerichts und sagte: „Unser demokratisches Land finanziert nicht die Verfassungsfeinde.“ er sagte.

Faeser erklärte, dass die Kürzung der Staatshilfe für die Parteien ein Instrument zum Schutz der Demokratie sei und bekräftigte, dass die extreme Rechte die größte Bedrohung für die Demokratie und die im Land lebenden Menschen darstelle.

OB DER BESCHLUSS AUCH AUF DIE AFD ANGEWENDET WIRD, STEHT AUF DER TAGESORDNUNG

Diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs brachte auch die Frage auf die Tagesordnung, ob die Staatshilfe für die islamfeindliche, rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) gekürzt werden könnte.

Während einige Politiker und Experten argumentieren, dass die Kürzung der AfD-Staatshilfe mit der Begründung erfolgen könnte, dass sie eine Gefahr für die Demokratie darstelle, meinen andere Experten, dass die Kürzung der AfD-Staatshilfe gesondert geprüft werden sollte.

Die NPD war nicht geschlossen

Im Jahr 2017 entschied das Verfassungsgericht, dass die NPD, früher bekannt als NPD, nicht geschlossen werden dürfe, mit der Begründung, dass es sich zwar um eine Partei mit verfassungswidrigen Zielen handele, es aber nicht genügend Beweise dafür gebe, dass die Maßnahmen der Partei erfolgreich sein würden. Allerdings hieß es in der Entscheidung, dass durch eine Gesetzesänderung unterschiedliche Sanktionen gegen verfassungswidrige Parteien verhängt werden könnten.

Daraufhin änderte der Bundestag den Artikel im Gesetz zur Regelung der Staatshilfe an Parteien und fügte den Satz hinzu: „Parteien, die durch ihre Ziele oder ihr Verhalten die freiheitliche demokratische Grundordnung stören, beseitigen oder den Bestand Deutschlands gefährden wollen.“ Unterstützer werden von der Staatshilfe ausgeschlossen.“

Später beantragten Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung im Jahr 2019 beim Verfassungsgerichtshof, der NPD bzw. den an ihre Stelle tretenden Parteien für sechs Jahre die Zuwendungen aus der Staatskasse zu verbieten.

Unterdessen änderte die NPD im Juni 2023 ihren Namen in Die Heimat.

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