Der Chefankläger des Europäischen Gerichtshofs äußerte seine Meinung, dass die doppelte Staatsbürgerschaft mit den Gesetzen der Europäischen Union vereinbar sei.

Der Oberankläger des Europäischen Gerichtshofs vertrat die Auffassung, dass die Ausweisung der deutschen Staatsangehörigkeit von Personen, die nach dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit wieder die türkische Staatsangehörigkeit erlangten, im Einklang mit den Gesetzen der Europäischen Union stehe.

Der Chefankläger des Europäischen Gerichtshofs äußerte seine Meinung, dass die doppelte Staatsbürgerschaft mit den Gesetzen der Europäischen Union vereinbar sei.
REKLAM ALANI
1 Mart 2024 00:18
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Nach Angaben der DW Türkische Nachrichten hat das oberste Gericht der Europäischen Union (EU), der Europäische Gerichtshof, eine Stellungnahme abgegeben, die türkischstämmige Menschen in Deutschland möglicherweise stark betrifft.

Der Fall wurde im Zuge des Rechtsstreits von fünf Personen vor den Europäischen Gerichtshof gebracht, die nach ihrer Einreise aus der Türkei in den 1970er- und 1990er-Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit erlangten, später aber als Zweitstaatsangehörigkeit die türkische Staatsangehörigkeit zurückerlangten.

ARA REKLAM ALANI

Die Betroffenen klagten beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, weil ihnen nach Wiedererlangung der türkischen Staatsbürgerschaft die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Bundesbehörden entzogen wurde.

Das Gericht in Düsseldorf fragte den in Luxemburg ansässigen Europäischen Gerichtshof, ob diese Praxis Deutschlands mit EU-Recht vereinbar sei. Die Meinung des Chefanklägers des Europäischen Gerichtshofs, Maciej Szpunar, fiel zugunsten Deutschlands aus.

Er sagte: „Es könnte abgesagt werden“

Oberstaatsanwalt Szpunar meinte, dass ein EU-Land einer Person die Staatsbürgerschaft entziehen könne, die freiwillig die Staatsbürgerschaft eines Nicht-EU-Landes erwerbe.

Der Oberstaatsanwalt erklärte, dass die Behörden in einem solchen Fall die betroffenen Personen vorab über die Folgen ihres Vorgehens informieren müssten.

Der Generalstaatsanwalt erklärte außerdem, dass eine Person, die die Staatsbürgerschaft eines Landes der Europäischen Union erwirbt, unter bestimmten Bedingungen nicht auf ihre derzeitige Staatsbürgerschaft verzichten muss und das Recht auf die doppelte Staatsbürgerschaft haben sollte. Das deutsche Staatsbürgerschaftsrecht erlaubt in bestimmten Fällen die doppelte Staatsbürgerschaft.

NICHT VERBINDLICH, ES WIRD KEINE ENTSCHEIDUNG GEFASSEN

Bei der abschließenden Stellungnahme des Oberstaatsanwalts handelt es sich nicht um eine Entscheidung, sondern nur um eine Bewertung.

Es ist noch nicht bekannt, wie der Gerichtshof über die Fragen des Gerichts in Düsseldorf entscheiden wird. Die Richter des Europäischen Gerichtshofs fällen ihre Entscheidungen jedoch in der Regel im Einklang mit der Meinung der Oberstaatsanwälte.

In Deutschland ist eine doppelte Staatsbürgerschaft derzeit nur dann möglich, wenn man Staatsangehöriger eines Landes ist, das einen Verzicht auf die Staatsangehörigkeit nicht zulässt, oder wenn die betroffene Person Staatsangehöriger eines anderen EU-Landes ist. Das neue Staatsbürgerschaftsgesetz, das die Bundesregierung umsetzen will, erlaubt jedoch die doppelte Staatsbürgerschaft.

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