Kartellstrafe von EU an deutschen Granatenhersteller
Die EU verhängte gegen den deutschen Rüstungskonzern Diehl eine Strafe in Höhe von 1,2 Millionen Euro mit der Begründung, er sei an einem Kartell zum Verkauf von Handgranaten in europäischen Ländern beteiligt gewesen.

Die Kommission der Europäischen Union (EU) gab bekannt, dass festgestellt wurde, dass das in Deutschland ansässige Verteidigungsunternehmen Diehl und die in der Schweiz ansässige Ruag beim Verkauf von Handgranaten ein Kartell gebildet haben.
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass Diehl und Ruag zwischen 2007 und 2021 europäische Länder aufgeteilt und nur ihre eigenen Handgranaten verkauft hätten.
In der Erklärung wurde darauf hingewiesen, dass die Unternehmen zugegeben hätten, an dem Kartell beteiligt gewesen zu sein, und es wurde berichtet, dass die Firma Ruag keine Geldstrafe für die Offenlegung des Kartells gegenüber der Kommission erhielt und Diehl eine Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro auferlegte und dafür einen Rabatt erhielt seine Mitarbeit.
Die EU untersuchte die betreffenden Rüstungsunternehmen, um festzustellen, ob sie untereinander ein Kartell bildeten.
Die EU-Kommission hat die Befugnis zu prüfen, ob in den Branchen von Unternehmen, die in EU-Ländern tätig sind, eine wettbewerbswidrige Situation vorliegt.
Stellt die EU-Kommission bei der Untersuchung einen Sachverhalt fest, der gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht verstößt, stellt sie diesen ein und verhängt Bußgelder gegen Unternehmen.
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