Ein neues Verbot für illegale Reisen aus der Türkei nach Deutschland. Der Einsatz von Einkaufskarten für Illegale und Flüchtlinge entwickelt sich rasant.
Die Entscheidung Deutschlands, Türken und anderen Ausländern, deren Zahl in letzter Zeit zugenommen hat, kein Bargeld zu geben, verbreitet sich immer mehr. Es wurde ein neues Gesetz verkündet, das regelt, wie eine durchschnittliche türkische Familie, die etwa 5.000 Euro im Monat erhält, einschließlich Miete und Gesundheitsunterstützung, dieses Geld ausgeben wird.

In Deutschland entwickelt sich die Anwendung „Spesenkarte für Illegale und Flüchtlinge“, deren Einführung am 6. November beschlossen wurde, rasant. Die Anwendung, die zuvor von der Stadt Greiz in Thüringen initiiert wurde, breitet sich auch in anderen Regionen aus Türkische Illegale sind konzentriert.
Nach Angaben von Ali Gülen von der Zeitung Sözcü werden mit dem Antrag etwa 500 Euro pro Person nicht mehr auf die Bankkonten von Flüchtlingen eingezahlt. Andererseits betrug die Unterstützung, die einer asylsuchenden türkischen Familie gezahlt wurde, fast 5000 Euro pro Monat.
Es ist verboten, mit Geld in der Tasche herumzulaufen
Anstelle von Bargeld oder eingezahltem Geld werden „Spending Cards“ an Flüchtlinge verteilt.
Mit dieser Karte können Lebensmittel, Getränke, Reisen, Porto, Telefonrechnungen, Unterhaltung, Kultur und andere Grundbedürfnisse gedeckt werden. Bei Rückgabe eines Produktes wird das Geld wieder auf diese Karte überwiesen.
Eine Überweisung ist mit der Karte nicht möglich und sie kann nicht wie eine Kreditkarte genutzt werden.
Somit können Flüchtlinge nicht mit Bargeld in der Tasche herumlaufen und das auf der Karte vermerkte Geld nicht in die Türkei überweisen. Wer also nach Deutschland geht, um seinen Familien Geld zu schicken oder Geld zu sparen, wird dieses Ziel gewissermaßen nicht erreichen können. Wenn auf dem Spending Card-Konto 5.000 Euro angesammelt wurden, wird darauf kein Geld mehr eingezahlt.
REGIONEN, IN DENEN DIE TÜRKEN DICHT SIND
Es gibt Regionen, in denen türkische Flüchtlinge gezielt Asyl suchen, weil sich dort ihre Verwandten oder andere ansässige Türken aufhalten.
In diesen Regionen in Deutschland startet auch die Anwendung der „Spending Card“. Ab heute beginnt die Kartenbeantragung im Ortenaukreis, zwischen Schwarzwald und Rhein im Bundesland Baden-Württemberg.
NUR IN DEUTSCHLAND GÜLTIG
12 der 16 Bundesstaaten des Landes haben zugestimmt und werden eine gemeinsame Karte herausgeben. Die anderen vier ziehen ihre eigenen Karten. Die Ausschreibung für die gemeinsame Karte findet am 31. Januar statt und die zu erstellende Karte wird einer Debitkarte ähneln. Die Nutzung ist nur innerhalb Deutschlands möglich. Der Inhalt der Karte wird für Banken und relevante Institutionen sichtbar sein. In Hamburg beginnt die Umsetzung im Februar. Es wurde im Dezember im Raum Hannover eingeführt und wird sukzessive weiterentwickelt.
Die teilweise Umsetzung hat im Freistaat Bayern begonnen und breitet sich aus. In Hessen sind erste Schritte zur Umsetzung eingeleitet, die Diskussionen dauern an. Ebenso werden in Berlin die Rahmenbedingungen für die Umsetzung gezogen. Auch im Land Nordrhein-Westfalen wird die Anwendung zügig eingeführt.
Wie viel wird Asylsuchenden gezahlt?
Wer illegal nach Deutschland kommt und Asyl beantragt, erhält pro Person etwa 470 Euro. Eine vierköpfige Familie erhält ca. 1800 Euro netto, Ausgaben wie Unterkunft, Heizung, Strom, Rundfunk- und Fernsehsteuer werden vom Staat übernommen.
Wer Asyl erhält, erhält pro Person etwa 570 Euro. Der Staat übernimmt etwa 1000 Euro Miete für eine vierköpfige Familie, die 2250 Euro netto erhält. Diese Personen und Familien sind außerdem von verschiedenen Steuern befreit und erhalten Kindergeld oder Erziehungshilfe.
Darüber hinaus werden die Schulkosten und sämtliche Gesundheitskosten ihrer Kinder vom Staat übernommen. So erhält eine asylsuchende Familie monatlich etwa 5.000 Euro finanzielle Unterstützung und Nebenleistungen, mit einer Steigerung um 12 Prozent im neuen Jahr.
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